A Formeller Teil

A 1 Erläuterung der Stelle

(1) Bezeichnung Vorsitzender

(2) Nummer gem. Satzung §12 a

A 2 Eingliederung in die Vereinsorganisation

(1) Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB

(2) Bereich Gesamtverein

(3) Abteilung -

(4) übergeordnete Instanz Mitgliederversammlung

(5) untergeordnete Bereiche Ausschüsse, Abteilungen

A 3 Vertretungsverhältnisse

(1) der Stelleninhaber vertritt den Gesamtverein

(2) der Stelleninhaber wird vertreten durch die stellvertretenden Vorsitzenden

A 4 Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung

(1) aufgestellt am 14. September 09 1990

(2) letztmalig überarbeitet 30.06.04

 

B Inhaltlicher Teil

B 1 Hauptaufgaben und Ziele

(1) repräsentiert den Verein nach innen und außen

(2) betätigt sich als Bindeglied zwischen Verein und Gesellschaft

(3) vertritt den Verein politisch als gesellschaftspolitisch mitprägende Kraft

(4) Hauptziel des Vorstandes ist es, ein nachhaltig optimales Ergebnis zu erzielen und den gesellschaftspolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

B 2 Wichtige Einzelaufgaben

(1) beruft die Sitzungen und Versammlungen ein

(2) führt darin den Vorsitz

(3) stellt die Tagesordnung auf

(4) erstattet der Mitgliederversammlung den Geschäftsbericht

(5) unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte

(6) überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

(7) bearbeitet Eingangs- und Ausgangspost in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ressortmitgliedern.

(8) strebt laufende Verbesserung der Jugendarbeit an

(9) ist zuständig für die Ausschöpfung aller Fördermaßnahmen

B 3 Laufende Sachaufgaben

(1) Vorlage der gesamten Korrespondenz

B 4 Planungsaufgaben

(1) strebt Verbesserung der Vereinsarbeit an

(2) strebt Rationalisierung an

(3) stellt den Verein im gesellschaftspolitischen Bereich dar

B 5 Organisationsaufgaben

(1) strebt laufende Verbesserung des Organisationssystems an.

B 6 Kontrollaufgaben

(1) hält alle Vereinsfunktionäre an, die übernommenen Aufgaben zu erfüllen

B 7 Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben

(1) ist um eine umfassende Mitgliederinformation bemüht

(2) ist um Weiterbildung der Mitarbeiter bemüht

B 8 Entscheidungsbefugnisse

(1) entscheidet zusammen mit dem Haupt- und erweiterten Vorstand über alle Vereinsangelegenheiten

(2) hat Verfügungsgewalt über die Vereinskonten

B 9 Unterschriftbefugnisse

(1) unterschreibt die unter B 1 und B 2anfallende Korrespondenz

(2) unterschreibt Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten mit Wirkung nach außen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

(3) Kann Unterschriftsbefugnisse in Abstimmung mit dem Hauptvorstand delegieren.

B 10 Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Turnvereins

(1) mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung

B 11 Berichte

(1) informiert seine Mitarbeiter über übervereinliche Tagungen etc.

B 12 Vertretung

(1) der Vorsitzende bestellt bei Verhinderung einen der stellvertretenden Vorsitzenden zu seiner Vertretung