A Formeller Teil
A 1 Erläuterung der Stelle
(1) Bezeichnung: stellvertretender Vorsitzender Ressort: kulturelle Veranstaltung
(2) Nummer gem. Satzung §12 c
A 2 Eingliederung in die Vereinsorganisation
(1) Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
(2) Bereich Gesamtverein
(3) Abteilung -
(4) übergeordnete Instanz Vorsitzender, Mitgliederversammlung
(5) untergeordnete Bereiche ressortbezogen, Ausschüsse, Abteilungen
A 3 Vertretungsverhältnisse
(1) der Stelleninhaber vertritt den Vorsitzenden
(2) der Stelleninhaber wird vertreten von einem stellvertretenden Vorsitzenden
A 4 Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
(1) aufgestellt am 14. September 1990
(2) letztmalig überarbeitet am 12. März 1999
B Inhaltlicher Teil
B 1 Hauptaufgaben und Ziele
(1) ist verantwortlich für den äußeren Rahmen und die innere Gestaltung von kulturellen Veranstaltungen
(2) stellt Kosten und Abrechnung der Veranstaltung auf
B 2 Wichtige Einzelaufgaben
(1) gestaltet Programme
(2) gestaltet Bühne und Saaldekoration
(3) besetzt Kasse in Zusammenarbeit mit dem Rechner
(4) assistiert dem Rechner im Urlaubs- oder Krankheitsfalle
B 3 Laufende Sachaufgaben
(1) koordiniert laufend die geplanten Veranstaltungen mit den Vereinsabteilungen
(2) rekrutiert Helfer aus den Abteilungen
(3) verfasst Presseberichte für die TV-INFO
B 4 Planungsaufgaben
(1) setzt die Vereinsveranstaltungstermine, Jahresplan in Zusammenarbeit mit geschäftsführendem Vorstand fest
B 5 Organisationsaufgaben
(1) stimmt die Veranstaltungstermine mit dem Ortgremium ab
B 6 Kontrollaufgaben
(1) überwacht die Veranstaltungsabläufe
(2) setzt Ordnungsdienste ein
B 7 Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
(1) veranlasst und motiviert Mitglieder zur Mitarbeit
B 8 Entscheidungsbefugnisse
(1) entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand über die von ihm vorzutragenden Ressortangelegenheiten
B 9 Unterschriftsbefugnisse
(1) Unterschreibt die anfallende Korrespondenz die das übertragene Aufgabengebiet betrifft. Ist zeichnungsberechtigt für Angelegenheiten seines Ressort im Innenverhältnis
(2) für Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten mit Wirkung nach außen nur in Verbindung mit dem Vorsitzenden
B 10 Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des Turnvereins
(1) mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung
B 11 Berichte
(1) unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten
B 12 Vertretung
(1) der Stelleninhaber lässt sich bei Verhinderung von dem stellv. Vorsitzenden "Ressort: Bau" weisungsgebunden vertreten