A Formeller Teil
A 1 Erläuterung der Stelle
(1) Bezeichnung Frauenwartin
(2) Ressort: Frauenarbeit
(3) Nummer §12 h
A 2 Eingliederung in die Vereinsorganisation
(1) Vereinsorgan Hauptvorstand
(2) Bereich Gesamtverein
(3) Abteilung -
(4) übergeordnete Instanz 1. Vorsitzender, Mitgliederversammlung
(5) untergeordnete Bereiche ressortbezogen
A 3 Vertretungsverhältnisse
(1) die Stelleninhaberin vertritt die Frauen des Gesamtvereins
(2) die Stelleninhaberin wird vertreten stellv. Frauenwartin
A 4 Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
(1) aufgestellt am 14. September1990
(2) letztmalig überarbeitet am 01.04.00
B Inhaltlicher Teil
B 1 Hauptaufgaben und Ziele
(1) vertritt die weiblichen Mitglieder im Vorstand
(2) Die Stelleninhaberin soll als Leiterin ihres Ressort in den ihr zugeordneten Aufgabenbereichen alles Erforderliche veranlassen, um die gemeinsame Zielsetzung des Vorstandes zu erreichen.
B 2 Wichtige Einzelaufgaben
(1) integriert weibliche Mitglieder in die Vereinsarbeit
(2) stellt den weiblichen Vereinssport dar
B 3 Laufende Sachaufgaben
(1) verbessert die Vereinsarbeit aus der Sicht der weiblichen Mitglieder
(2) erarbeitet und koordiniert Schaukastenbeiträge
(3) verfasst Presseberichte für die TV-INFO über ihr Ressort
B 4 Planungsaufgaben
(1) strebt die Ausweitung des Sportangebotes für weibliche Mitglieder an
(2) plant von Vereinsausflüge (wird von den einzelnen Abteilungen selbst organisiert)
B 5 Organisationsaufgaben
(1) gestaltet Jubiläen und Vereinsfeste als Mitglied des Vergnügungsausschusses
B 6 Kontrollaufgaben
(1) keine
B 7 Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
(1) entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand anstehende Vereinsangelegenheiten
B 9 Unterschriftsbefugnisse
(1) ist zeichnungsberechtigt für Angelegenheiten seines Ressort im Innenverhältnis
B 10 Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Turnvereins
(1) mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung
B 11 Berichte
(1) unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten
B 12 Vertretung
(1) die Stelleninhaberin lässt sich bei Verhinderung von der stellv. Frauenwartin weisungsgebunden vertreten