A Formeller Teil
A 1 Erläuterung der Stelle
(1) Bezeichnung stellvertretender Vorsitzender Ressort: Bau
(2) Nummer gem. Satzung §12 b
A 2 Eingliederung in die Vereinsorganisation
(1) Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
(2) Bereich Gesamtverein
(3) Abteilung -
(4) übergeordnete Instanz Vorsitzender, Mitgliederversammlung
(5) untergeordnete Instanz ressortbezogen,
Ausschüsse,
AbteilungenA 3 Vertretungsverhältnisse
(1) der Stelleninhaber vertritt den Vorsitzenden
(2) der Stelleninhaber wird vertreten vom stellvertetrenden Vorsitzenden kulturelle Veranstaltungen
A 4 Aktualisierung dieser Stellenbeschreibung
(1) aufgestellt am 14. September 1990
(2) letztmalig überarbeitet am 12. März 1999/27.Aug.99
B Inhaltlicher Teil
B 1 Hauptaufgaben und Ziele
(1) vertritt den Verein bei Verhinderung des Vorsitzenden. Der Stelleninhaber soll als Leiter seines Ressort in den ihm zugeordneten Aufgabenbereichen alles Erforderliche veranlassen, um die gemeinsame Zielsetzung des Vorstandes zu erreichen.
(2) erstellt die Haus- und Platzordnung
(3) erstellt detaillierter Aufgabenplan für den Hallenwart (Checkliste)
B 2 Wichtige Einzelaufgaben
(1) ist zuständig für die Bau- und Freianlagenunterhaltung
(2) ist zuständig für die Bauüberwachung bei Neubaumaßnahmen
(3) ist zuständig für die Überwachung, Pflege und Inventarisierung aller festen Einrichtungsgegenstände sowie der Turn- und Sportgeräte
(4) assistiert dem Rechner im Urlaubs- oder Krankheitsfalle
B 3 Laufende Sachaufgaben
(1) verfaßt Presseberichte für die TV-INFO über sein Ressort
B 4 Planungsaufgaben
(1) rationalisiert die Vereins- und Ressortarbeit
B 5 Organisationsaufgaben
(1) ruft den ihm unterstehenden Bauausschuß ein
B 6 Kontrollaufgaben
(1) keine
B 7 Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
(1) bemüht sich um Heranbildung von Mitarbeitern
B 8 Entscheidungsbefugnisse
(1) entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand über die von ihm vorzutragenden Ressortangelegenheiten
B 9 Unterschriftsbefugnisse
(1) Unterschreibt die anfallende Korrespondenz die das übertragene Aufgabengebiet betrifft.ist zeichnungsberechtigt für Angelegenheiten seines Ressort im Innenverhältnis
(2) für Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten mit Wirkung nach außen nur in Verbindung mit dem Vorsitzenden
B 10 Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Turnvereins
(1) mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung
B 11 Berichte
(1) unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten
B 12 Vertretung
(1) der Stelleninhaber läßt sich bei Verhinderung von dem stellv. Vorsitzenden "Ressort: kulturelle Veranstaltungen" weisungsgebunden vertreten